Interessensbindungen
Das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich vom 20. April 2015 schreibt vor, dass die Mitglieder der Behörden ihre Interessensbindungen offenlegen. Das neue Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018. Nachfolgend die Interessensbindungen für die Legislatur 2022 bis 2026.
Aktualisiert 01.07.2022